Die Lösung

Was können Sie tun?

Sie gründen die sogenannte
„Kleine Genossenschaft“

Sie bringen Ihr Immobilienvermögen in Ihre Genossenschaft ein,
dies bei optimierter Grunderwerbssteuer.

Das Immobilienvermögen ist somit Eigentum Ihrer Genossenschaft und sogleich geschützt.

Kleine Genossenschaft

sicher in die Zukunft

Grunderwerbssteuer

optimiert

Eigentum

ist geschützt

Weitere Vorteile der Genossenschaft!

  • Kein Zugriff

    von Gläubigern auf die Immobilie möglich.
  • Kein Verlust

    der Immobilie bei Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder Hartz IV.
  • Ihr direktes Vermögen

    ist der Genossenschaftsanteil.
  • Die Immobilie

    ist Sondervermögen der Genossenschaft.
  • Regelung

    der Erbschaft vor dem Ableben, auch Erbschaftssteuer.

...und vieles mehr!