Was ist zu beachten

Prüfungsverband

Jede Genossenschaft ist verpflichtet, einem genossenschaftlichen Prüfungsverband beizutreten, der die Gründung der Genossenschaft sowie die laufende Geschäftstätigkeit prüft und begleitet.

Vor Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschaftsregister muss daher ein anerkannter genossenschaftlicher Prüfungsverband eine gutachterliche Stellungnahme darüber abgeben, ob „nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist.“

Voraussetzung zur Abgabe einer derartigen Stellungnahme ist die Gründungsprüfung.

Dabei wird das Genossenschaftsprojekt in rechtlicher, wirtschaftlicher und personeller Hinsicht auf Plausibilität überprüft.

Die vorgeschriebenen Pflichtprüfungen durch den Verband müssen jedes Jahr durchgeführt werden, sofern die Bilanzsumme mehr als 2.000.000 € beträgt. Bis zu einer Bilanzsumme von 2.000.000 € beträgt der Prüfungsrhythmus zwei Jahre.