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Kein Zugriff
von Gläubigern auf die Immobilie möglich.
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Kein Verlust
der Immobilie bei Scheidung, Pflegebedürftigkeit oder Hartz IV.
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Ihr direktes Vermögen
ist der Genossenschaftsanteil.
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Die Immobilie
ist Sondervermögen der Genossenschaft.
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Regelung
der Erbschaft vor dem Ableben, auch Erbschaftssteuer.